Peter Nägele GmbH

Service

Wer vor Produktionsausfällen oder Schäden geschützt sein möchte, der sollte präventive Maßnahmen ergreifen. Dazu gehört die regelmäßige Wartung von elektrischen Anlagen genauso, wie die regelmäßigen Überprüfungen nach der gesetzlich vorgeschriebenen Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3. Wer sich wirksam vor Brandschäden schützen möchte sollte zudem in regelmäßigen Abständen – am besten in Kombination mit der DGUV-Prüfung – elektrothermografische Untersuchungen von einem „Sachverständigen für Elektrothermografie“ machen lassen.

Mit Elektro­thermografie Produktions­ausfälle rechtzeitig vermeiden!

Elektrothermografie ist ein Messverfahren, mit dem man Schwachstellen in der elektrotechnischen Versorgung frühzeitig erkennen und präventiv Brandschutz leisten kann. Ähnlich der bekannten Infrarotmessung der Energieeffizienz von Gebäuden zeigt die Thermografie von elektrotechnischen Anlagen wie Schaltschränken, elektrischen Verbindungen und in der Steuer- und Regeltechnik übermäßige Erwärmungen. Die erzeugten Wärmebilder geben Aufschluss darüber, ob sich erhöhte Übergangswiderstände und andere Fehler in einer untypisch erhöhten Erwärmung zeigen.

VDS-Sachverständiger für Elektrothermografie

Michael Jäger ist vom Verband der Sachversicherer (VdS) anerkannter Sachverständiger Elektrothermografie. Er ist verantwortlich für „Gebäudeautomation und Sicherheitstechnik“ und führt acht Mitarbeiter. In der Region ist er zudem der erste Elektrothermografie-Sachverständige und bietet mit der Überprüfung von elektrotechnischen Anlagen wie Schaltschränken, elektrischen Verbindungen und in der Steuer- und Regeltechnik Unternehmen eine Fülle von Vorteilen. „Geprüft werden sollten Mittelspannungsanlagen, Kompensationsanlagen und vor allem Sicherheitsbeleuchtungen“, sagt Michael Jäger. Damit könne im Schadensfall der Zustand der Anlagen und Geräte gegenüber Versicherungen und Berufsgenossenschaften korrekt nachgewiesen werden und vor allem kann man sich, so Jäger, „vor unnötig hohen Reparaturkosten durch rechtzeitige Instandsetzung schützen. Selbstverständlich werden diese Prüfungen ohne Beeinträchtigung des laufenden Betriebes durchgeführt.“

Wir prüfen Ihre elektrischen Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3

Die DGUV Vorschrift 3 ist eine Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaft für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, die für elektrische Anlagen und Betriebsmittel gilt.

Nach den Grundsätzen der DGUV Vorschrift 3 hat jeder Unternehmer dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft entsprechend den elektrotechnischen Regeln errichtet, geändert und instand gehalten werden. Ist bei einer elektrischen Anlage oder einem elektrischen Betriebsmittel ein Mangel festgestellt worden, so hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass der Mangel unverzüglich behoben wird.

Die Überprüfung

Unsere Spezialisten prüfen nicht nur die komplette Elektroinstallation, sondern die gesamte Kommunikationstechnik und alle elektrischen Geräte im Betrieb auf ihren einwandfreien Zustand. Auch die Sicherheitstechnischen Anlagen und Schutzeinrichtungen werden mit überprüft. Zudem zeigen wir Ihnen durch die DGUV Vorschrift 3 Prüfung eine Vielzahl von Energiesparmöglichkeiten auf. Eine Protokollierung der Prüfung ist selbstverständlich und die festgestellten Mängel werden umgehend behoben.

Unser Leistungsspektrum

Neueste Referenzen